"Presbyterinnen, Presbyter, Pfarrerinnen und Pfarrer (Presbyterium) leiten zusammen die Kirchengemeinde. Sie tragen deshalb gemeinsam Verantwortung für die Verkündigung des Evangeliums in Wort und Sakrament, die Seelsorge, die christliche Unterweisung, die Diakonie und Mission sowie für die Einhaltung der kirchlichen Ordnung." (§13 der Verfassug der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche))
Das Presbyterium wird im Bereich der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) alle sechs Jahre neu gewählt, zuletzt am 1. Advent 2014.
Angehörige aller Generationen können in das Presbyterium gewählt werden. Für viele junge Menschen ist diese Wahl die erste Wahl in ihrem Leben. Sie dürfen bereits mit der Vollendung des 14. Lebensjahres wählen. Wählbar ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und konfirmiert ist. Nach "oben hin" gibt es für dieses Amt des Presbyters (griech. "Ältester") keine Altersgrenze.
Das aktive und passive Wahlrecht gilt auch für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, die der Kirchengemeinde angehören. Voraussetzung für alle Kandidatinnen und Kandidaten: Sie müssen Mitglied der Kirchengemeinde sein, sie sollen zur Mitarbeit in der Gemeinde bereit sein und am gottesdienstlichen Leben teilnehmen.
Das Presbyterium mit seinen 17 Mitgliedern aus den drei Dörfern entscheidet über die ihm zugewiesenen Aufgaben in Sitzungen, die regelmäßig monatlich oder oder nach Bedarf einberufen werden. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich.
Essingen:
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Dammheim
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Bornheim
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